JudikaturJustizRS0078183

RS0078183 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2007

Der Unterlassungsanspruch nach § 2 UWG setzt kein Verschulden voraus. Es genügt, dass eine Werbeankündigung im Zeitpunkt der Veröffentlichung objektiv unrichtig war.

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14