RS0078139 – OGH Rechtssatz
RS0078139 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das KuratorenG vom 24.04.1874, RGBl Nr 49, schützt nur die aus den Teilschuldverschreibungen abgeleiteten Ansprüche, nicht aber Ansprüche, die außerdem noch auf einen anderen Verpflichtungsgrund gestützt werden.