JudikaturJustizRS0078096

RS0078096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 1995

Die aus besonderen Anlässen (zB Weihnachten) geschehene, unentgeltliche Abgaben von Gebrauchsartikeln an einen Kunden ist nicht als wettbewerbswidrig anzusehen, wenn diese Gegenstände nach ihrem Wert und der ganzen Art der bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht geeignet erscheinen, den Kunden in seinen geschäftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen.

BGH vom 20.04.1958, I ZR 56/57; Veröff: MDR 1958,749

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