Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei deren mit 1.961,64 EUR (darin 326,94 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte Medieninhaberin der Zeitschrift „profil“ veröffentlichte eine Eigenwerbung unter Verwendung eines Pressefotos, welches im Vordergrund den (verstorbenen) Kärntner Landeshauptmann Dr. Haider mit zwei Kindern, unter anderem mit dem Kläger zeigt. Der zugehörige Text …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Beklagte macht in ihrer Revision geltend, dass sich der Kläger nur gegen die Veröffentlichung seines Lichtbilds für Werbezwecke wende, nicht aber gegen die „politische Punzierung“. Diese Frage sei daher nicht streitgegenständlich,…