JudikaturJustizRS0078001

RS0078001 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 2002

Die Bestimmung des § 25 Abs 1 KO, wonach Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Konkursforderungen sind, gilt nur für Ansprüche aus einer Beendigung nach dieser Bestimmung.

Entscheidungen
6