RS0077932 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Verstößt die Wertreklame nicht gegen ein besonderes gesetzliches Verbot, ist sie daher anhand der guten Sitten zu beurteilen. Kommt es vor allem darauf an, ob die sachfremden Einflüsse auf den Kaufentschluß des Umworbenen so schwer wiegen, daß die Werbung mit Vergünstigungen zu einem Ersatz für den Leistungswettbewerb wird; in diesem Fall ist eine Wertreklame gewöhnlich wettbewerbswidrig.