JudikaturJustizRS0077811

RS0077811 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2013

Vorspannangebote sind zwar auch dann, wenn die Warenverbindung unüblich ist, grundsätzlich zulässig, aber dann sittenwidrig, wenn der Lockeffekt des Vorspannangebotes so stark ist, dass er das Urteil des Konsumenten trübt und ihn zum Kauf der Ware sachwidrig bestimmt. Der Lockeffekt muss bloß geeignet sein, den Konsumenten wegen des übersteigerten Anreizes zum Erwerb des Vorspannartikels ohne sachliche Prüfung der angebotenen Hauptware zu deren Kauf zu bewegen, um den besonders günstig erscheinenden Vorspannartikel erwerben zu können.

Entscheidungen
9