Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass die einstweilige Verfügung des Erstgerichts – unter Beifügung des Zusatzes „… bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils mit Wirkung für Österreich geboten, ...“ – wiederherg…
Text Begründung: Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft, deren Aktien zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich stehen. Ihr Unternehmensgegenstand ist insbesondere die Finanzierung, die Planung, der Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, einschließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen In…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt . 1. Zum Verstoß gegen Lauterkeitsrecht 1.1. Aktivlegitimation 1.1.1. Die Frage der Aktivlegitimation oder Passivlegitimation ist in der Regel nur auf Einwendung und nicht von Amts wegen zu prüfen. Es müssen jedoch nur die Tatsachen vorgebracht werden,…