JudikaturJustizRS0077715

RS0077715 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Ein Wettbewerbsverhältnis kann aber im Gegensatz zum Normalfall, in welchem dieses Verhältnis im Zeitpunkt der Vornahme einer Wettbewerbshandlung bereits besteht, auch erst durch die beanstandete Handlung begründet werden. - "ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis".

Entscheidungen
17