Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 20.419,20 bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin S 3.403,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin empfängt mit vier Satellitenempfangsanlagen im Gelände des Arsenals in Wien dreizehn Satellitenprogramme (SAT 1, RTL plus, 3 SAT, Pro 7, Tele 5, Super Channel, Eurosport, Sportkanal, CNN, RAI uno, TV 5, ARD 1 plus, Bayern 3), die sie der Beklagten und anderen komm…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil ein gleichartiger Sachverhalt bisher nicht Gegenstand einer höchstgerichtlichen Entscheidung war; sie ist aber nicht berechtigt. Die Beklagte bekämpft die Auffassung des Berufungsgerichtes, sie beute die Leistungen der Klägerin in sittenwidriger Weise aus. Den vom B…