Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 2.411,34 EUR (darin 401,89 EUR USt), der zweitbeklagten Partei die mit 1.397,88 EUR (darin 232,98 EUR USt) und der drittbeklagten Partei die mit 1.400 EUR (darin 233,34 EUR USt) bestimmten Koste…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein in die Psychotherapeutenliste eingetragener selbständiger Psychotherapeut, der seinen Beruf in freier Praxis ausübt. Er steht mit keiner der drei Beklagten in Vertragsbeziehung. Die Erstbeklagte ist Trägerin der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesland …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zum Begehren auf Aufhebung der LVP wegen Nichtigkeit und auf Feststellung ihrer Nichtigkeit 1.1. Der Kläger macht auch in dritter Instanz geltend, die LVP verstoße gegen den im Vertragspartnerrecht des ASVG herrschenden Typenzwang (§ 338 Abs 1 iVm…