Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wieder hergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 42.046,60 bestimmten Kosten der Rechtsmittelverfahren (darin enthalten S 5.341,10 Umsatzste…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein Arzt, hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die klagende Partei, ein sogenanntes Timesharingunternehmen mit dem Sitz in Österreich, führte mit dem Beklagten an dessen gewöhnlichen Aufenthaltsort mehrmals telefonische Werbegespräc…
Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der Vorinstanzen ist auf das vorliegende Vertragsverhältnis nicht österreichisches, sondern das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Gegenstand des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Vertrages war neben dem Auftrag zum Ankauf von drei Aktien der klagenden Part…