JudikaturJustizRS0077205

RS0077205 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. November 2007

Die Rechtsmittellegitimation desjenigen, der die Ersichtlichmachung des behauptetermaßen ihm gehörenden Superädifikats auf der Liegenschaft beantragt hat, ist zu bejahen, wenn er sich dagegen wendet, daß die vom Erstgericht bewilligte Ersichtlichmachung vom Rekursgericht beseitigt wurde.

Entscheidungen
2