JudikaturJustizRS0077109

RS0077109 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2009

§ 74 Abs 1 Satz 2 UrhG ist dahin zu verstehen, dass jedem Unternehmer an den Lichtbildern, die in seinem Betrieb für dessen Zwecke von unselbständig Beschäftigten hergestellt werden, die Rechte nach § 74 UrhG zustehen.

Entscheidungen
3