Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden in ihrem Ausspruch über das Unterlassungsbegehren dahin abgeändert, dass die Entscheidung als Teilurteil nunmehr zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, es zu unterlassen, Lichtbilder, an denen die Herstellerrechte und/od…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Neue Kronen Zeitung", die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Der Standard". Die Beklagte hat in der Ausgabe "Der Standard" vom 13. 1. 2000 auf Seite zwei in einem Artikel unter der Überschr…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt; das Rechtsmittel ist auch berechtigt. Die Klägerin teilt die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, dass das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich einem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruc…