Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 559,15 EUR (darin 93,19 EUR USt und 1,80 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war knapp hintereinander bei zwei verschiedenen Dienstgebern jeweils als Angestellter beschäftigt. Beide Arbeitgeber wurden insolvent, die Dienstverhältnisse endeten jeweils durch vorzeitigen Austritt des Klägers nach § 25 KO. Das erste Dienstverhältnis hatte vierzehn…
Rechtliche Beurteilung Die von der klagenden Partei beantwortete Revision der Beklagten ist zulässig, weil die vom Berufungsgericht angesprochene und im Rechtsmittel aufgegriffene Rechtsfrage, wie § 3 Abs 3 Satz 2 IESG im speziellen Zusammenhang mit einer Kündigungsentschädigung auszulegen ist, in der höchstgerichtlichen …