JudikaturJustizRS0076733

RS0076733 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 2020

Die Frage, ob ein Kleinzitat den als zulässig angesehenen Rahmen überschreitet, kann nicht nach einem rein rechnerischen Maßstab nur auf Grund eines Vergleiches des äußeren Umfangs des Entlehnten mit dem Umfang des Werkes, aus dem die Entnahme stammt, beantwortet werden. Jedenfalls dürfen nur kleinere Ausschnitte angeführt werden, deren Umfang weder absolut, noch im Verhältnis zum ganzen benützen Werk in Gewicht fallen. - "Max Merkel-Buch".

Entscheidungen
7