JudikaturJustizRS0076493

RS0076493 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2001

Diese Bestimmung ordnet somit nicht ausdrücklich an, unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Enthebung des besonderen Sachverwalters zu erfolgen hat, sondern macht dies von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängig.

Entscheidungen
3