JudikaturJustizRS0076294

RS0076294 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 1992

Die Tatsache, daß die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgesetzt werden kann (sodaß eine unrichtig festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer keine finanziellen Auswirkungen hat), hindert nicht die Unterstellung einer Einfuhrumsatzsteuerverkürzung unter § 35 Abs 2 (§ 36 Abs 2) FinStrG.

Entscheidungen
9