Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird teilweise, nämlich dahin Folge gegeben, daß die über den Angeklagten verhängten Ersatzfreiheitsstrafen, und zwar jene für die nach § 38 Abs. 1 FinStrG. verhängte Geldstrafe auf 3 (drei) Monate und jene für die Wertersatzstrafe nach § 19 Fi…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Teppichhändler Simon A, ein iranischer Staatsangehöriger, des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zu den Strafen des Verfalls un…
Rechtliche Beurteilung Zum Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs. 1 Z. 5 StPO. (Abschnitt I der Nichtigkeitsbeschwerde): In Punkt I.1. der Nichtigkeitsbeschwerde bezeichnet der Beschwerdeführer die Urteilsannahme, er habe die Verkürzung von Eingangsabgaben vorsätzlich bewirkt, als unvollständig und offenbar unzureichend begrün…