JudikaturJustizRS0075974

RS0075974 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Februar 1999

Das Gesetz bietet keine Grundlage für eine Entscheidung, mit welcher - ohne über die Zulässigkeit der Unterbringung abzusprechen - festgestellt wird, daß es sich bei einem in der Vergangenheit liegenden Aufenthalt eines Patienten in einer psychiatrischen Anstalt um eine Unterbringung gehandelt habe.

Entscheidungen
2