RS0075974 – OGH Rechtssatz
RS0075974 – OGH Rechtssatz
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Das Gesetz bietet keine Grundlage für eine Entscheidung, mit welcher - ohne über die Zulässigkeit der Unterbringung abzusprechen - festgestellt wird, daß es sich bei einem in der Vergangenheit liegenden Aufenthalt eines Patienten in einer psychiatrischen Anstalt um eine Unterbringung gehandelt habe.