Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten Jose B auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 16. November 1955 geborene Mamalimali A, der am 5. Mai 1956 geborene Jose B und der am 8. Jänner 1955 geborene Nofi C, sämtliche Staatsbürger der Republik Zaire, des zum Teil beim Versuch gebliebenen Verbrechens nach dem § 12 Abs 1 SuchtgiftG sowie …
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten B kommt keine Berechtigung zu. Einen dem Ersturteil anhaftenden und den Nichtigkeitsgrund der Z 5 des § 281 Abs 1 StPO bewirkenden Begründungsmangel versucht der Beschwerdeführer mit dem Argument darzutun, daß entgegen der Urteilsannahme ein Zusammenhang zw…