JudikaturJustizRS0075739

RS0075739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2018

Das Stockwerkseigentum wurde als "abgesondertes Eigentum" dem Miteigentumsrecht gegenübergestellt und stellt zwar keine vollständige, aber doch eine wahre Teilung dar. (Mit Ausführungen zur Redaktionsgeschichte.)

Entscheidungen
7