Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.389,33 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte fuhr am 22. 11. 1954 gegen 6 Uhr früh mit seinem Personenkraftwagen auf der Salzachtal-Bundesstraße von St. Johann im Pongau in Richtung Mitterberghütten. In der Ortschaft Rainbach fuhr er den Kläger, der einen unbeleuchteten, beladenen Handkarren in der gleichen Ri…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht begründet. Mangelhaft soll das Verfahren sein, weil ein Mitglied des berufungsgerichtlichen Senates, der die angefochtene Entscheidung fällte, während des Verfahrens in erster Instanz mehrere Tagsatzungen zur mündlichen Verhandlung geleitet habe; dieser Umstand sei ein zureich…