JudikaturJustizRS0075473

RS0075473 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 1956

Die straßenpolizeilichen Vorschriften über die Beleuchtung eines Fahrzeuges mit Tierbespannung fordern eine Beleuchtung, die von den von rückwärts herankommenden und nicht bloß von den bereits im Überholen begriffenen Fahrzeugen leicht wahrgenommen werden kann.