RS0075451 – OGH Rechtssatz
RS0075451 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Erzieher, der einen Zug von Zöglingen begleitet, darf seine Warnstellung auf der Straßenmitte, die er beim Überqueren der Straße durch den Zug eingenommen hat, erst verlassen, wenn kein Zögling mehr seiner Aufsicht bedarf.