JudikaturJustizRS0075442

RS0075442 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 1975

Nichtbeachtung des in Fahrtrichtung des Klägers 9,6 Kilometer bzw 4,8 Kilometer vor der Unfallstelle im Bereich des noch nicht ausgebauten Teiles einer Bundesstraße ohne Zusatztafeln aufgestellten Gefahrenzeichens nach § 50 Z 13 a StVO.