RS0075442 – OGH Rechtssatz
RS0075442 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Nichtbeachtung des in Fahrtrichtung des Klägers 9,6 Kilometer bzw 4,8 Kilometer vor der Unfallstelle im Bereich des noch nicht ausgebauten Teiles einer Bundesstraße ohne Zusatztafeln aufgestellten Gefahrenzeichens nach § 50 Z 13 a StVO.