RS0075440 – OGH Rechtssatz
RS0075440 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Verkehrsteilnehmer hat nicht das Recht, ein Gefahrenzeichen zu mißachten, weil dieses seiner Meinung nach überflüssig oder unzweckmäßig angebracht ist.
RS0075440 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Verkehrsteilnehmer hat nicht das Recht, ein Gefahrenzeichen zu mißachten, weil dieses seiner Meinung nach überflüssig oder unzweckmäßig angebracht ist.