JudikaturJustizRS0075434

RS0075434 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 1955

1) Das Fahren mit einem unbeleuchteten Fahrrad ist auch dann unfallskausal, wenn der Lichtkegel auch eines ordnungsgemäß beleuchteten Fahrrades wegen der kurvenreichen Straße den Verletzten nicht erfaßt hätte.

2) Beeinträchtigung eines Radfahrers in der Lenkung seines Fahrrades durch Mitführen einer Person auf der Rahmenstange.