JudikaturJustizRS0075430

RS0075430 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Februar 1984

Die Zulassung von Zwölfjährigen zum Radfahren im Straßenverkehr besagt noch nicht, daß Kinder in diesem Alter im gleichen Maß verantwortlich sind wie Erwachsene. Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung, ihr verkehrswidriges Verhalten grundsätzlich milder zu beurteilen.