Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen zur ungeteilten Hand an Kosten des Berufungsverfahrens den Betrag von 2.489…
Text Entscheidungsgründe: Am 13. Mai 1986 ereignete sich in Linz im Bereich der Einmündung der Landwiedstraße in die Unionstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Kombi (Opel Kadett D, O-806.476) und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW (Audi 100,…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des Verstoßes des Berufungsgerichtes gegen die Verpflichtung, seinen auf § 500 Abs 3 ZPO gegründeten Ausspruch kurz zu begründen, im Hinblick auf das Fehlen einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage, ob ein Verstoß nach § 38 Abs 5 StVO wegen Rotlichtes im …