JudikaturJustizRS0075300

RS0075300 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2013

Ein Fahrzeuglenker, der bei Grünlicht in die Kreuzung einfuhr, in ihr aber aufgehalten wurde, darf zwar selbst dann, wenn für ihn bereits Rotlicht gilt, weiterfahren, muss aber besonders vorsichtig fahren und auf den mögliche, einsetzenden Querverkehr achten.

Entscheidungen
20