RS0075300 – OGH Rechtssatz
RS0075300 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Fahrzeuglenker, der bei Grünlicht in die Kreuzung einfuhr, in ihr aber aufgehalten wurde, darf zwar selbst dann, wenn für ihn bereits Rotlicht gilt, weiterfahren, muss aber besonders vorsichtig fahren und auf den mögliche, einsetzenden Querverkehr achten.