Spruch 1.) Soweit sich der Rekurs der beklagten Partei gegen Punkt 2. des berufungsgerichtlichen Beschlusses (Verwerfung der Nichtigkeitsberufung der beklagten Partei) wendet, wird er zurückgewiesen. 2.) Im übrigen wird den Rekursen beider Parteien Folge gegeben, der angefochtene Beschluß aufgehoben und de…
Text Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde ist Wegehalterin der Conventgasse in Friesach, einer öffentlichen Straße, die sich in der Natur als grasbewachsener Feldweg darstellt. Verbotstafeln, die auf die mangelnde Eignung zum Befahren mit LKW hinweisen, waren vor dem 25. April 1988 nicht aufgestellt. …
Rechtliche Beurteilung Soweit die beklagte Partei Punkt 2. der Entscheidung des Berufungsgerichtes anficht, ist der Rekurs unzulässig, weil die Verwerfung der Berufung der beklagten Partei wegen Nichtigkeit keiner weiteren Anfechtung unterliegt (§ 519 ZPO). Soweit beide Parteien Punkt 3. der berufungsgerichtlichen Entsche…