Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revision der beklagten Partei wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es insgesamt zu lauten hat: „1.) Die beklagte Partei hat der klagenden Partei 326.531,30 S samt 4 % Zinsen seit 16. 10. 197…
Text Entscheidungsgründe: Am 19. 6. 1973 ereignete sich auf dem Volderer Weg zwischen Volders und Wattens ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Motorfahrrad, pol. Kennzeichen *****, und Friedrich M***** mit dem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW, pol. Kennzeichen *****, betei…
Rechtliche Beurteilung Demgemäß ist der Revision der klagenden Partei nicht, der Revision der beklagten Partei auch nur zum Teil Folge zu geben. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 43 Abs 1 und 50 ZPO. Bei der Berechnung des Verhältnisses zwischen dem Prozesserfolg und dem Prozessverlust des Klägers war die Schmerzen…