JudikaturJustizRS0075278

RS0075278 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2023

Die Fahrverbote nach § 52 lit a Z 6 a und Z 6 c StVO sind Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB. Ihr Zweck ist darauf gerichtet, den Verkehr auf den von ihnen betroffenen Straßen auf ein möglichst geringes Ausmaß einzuschränken.

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5