JudikaturJustizRS0075263

RS0075263 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 1984

Der Wortlaut "Ausgenommen Fahrzeuge für die Anrainer" auf einer Zusatztafel zum Fahrverbot ist nicht eindeutig und leicht verständlich; eine mehrfache Auslegung des Sinnes dieser Zusatztafel ist möglich.

VwGH vom 17.02.1966, Z 1768/65; Veröff: ZVR 1966/325 S 320