RS0075263 – OGH Rechtssatz
RS0075263 – OGH Rechtssatz
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Der Wortlaut "Ausgenommen Fahrzeuge für die Anrainer" auf einer Zusatztafel zum Fahrverbot ist nicht eindeutig und leicht verständlich; eine mehrfache Auslegung des Sinnes dieser Zusatztafel ist möglich.
VwGH vom 17.02.1966, Z 1768/65; Veröff: ZVR 1966/325 S 320