RS0075243 – OGH Rechtssatz
RS0075243 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei Aufleuchten des gelben Lichtes an einer geregelten Kreuzung besteht nicht unter allen Umständen die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten; in den Fällen, in denen ein Anhalten nicht mehr möglich ist, darf die Kreuzung noch durchfahren werden.
VwGH vom 14.02.1964, Zl 1978/63; Veröff: ZVR 1964/248 S 295