Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Die aus § 281 Abs 1 Z 1, 4, 5, 5 a sowie 9 lit a und b StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des (teilweise rechtskräftig freigesprochenen) Angeklagten richtet sich gegen seine Schuldsprüche wegen des Vergehens der teils versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 202 Abs 1 und 15 StGB (I.…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde geht fehl. Die Rüge nach Z 1 behauptete eine nicht gehörige Besetzung des Gerichtshofes, weil bei einer anläßlich des Ortsaugenscheines in der Hauptverhandlung vom 31.Juli 1997 zur Überprüfung der Hörbarkeit von Äußerungen des Angeklagten (zu I./B) durchgeführten Hörprob…