Spruch Anordnungen, die infolge Erklärung einer Bundesstraße zur Vorrangstraße aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für die Benützer einer die Vorrangstraße kreuzenden Straße erforderlich werden, stehen als Angelegenheiten der Vollziehung des Kompetenztatbestandes "Straßenp…
Text Der Kläger fuhr am 21. 4. 1981 mit seinem Moped auf der Bundesstraße 303 durch E. Diese Bundesstraße war auch im Stadtgebiet von E durch das Vorschriftszeichen (Vorrangzeichen) nach § 52 Z 25 a StVO als Vorrangstraße gekennzeichnet. Zur selben Zeit fuhr Waltraud M mit ihrem PKW vom Hauptplatz in E i…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z 2 StVO hat die Behörde für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken durch Verordnung ein bestimmtes Verhalten (zB vor einer Kreuzung anzuhalten oder Vorrang zu geben, Kammerhofer - Benes, StVO[7], 378 FN 7) vorzuschreiben, wenn und insoweit es die Sicher…