Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Klägerin ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 2.489,70 (darin keine Barauslagen und S 226,34 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens un…
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand dieses Rechtsstreites sind Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 23. 9. 1984 in Egg auf der Pfisterstraße zugetragen hat. Albert H* stieß dabei als Lenker des PKWs der Klägerin, Kennzeichen Nr. V * mit dem entgegenkommenden, vom Erstbeklagten ge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO) und auch berechtigt. Das Erstgericht ging im wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Die Pfisterstraße ist asphaltiert. Sie vermittelt insgesamt 4 Häusern samt Garagen die Zufahrt. Für beide Fahrtrichtungen besteht ein Fahrverbot für zweispurige…