Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien an Kosten des Revisionsverfahrens den Betrag von S 2.179,81 (darin Umsatzsteuer von S 198,15, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 27.November 1984 ereignete sich gegen 10.20 Uhr auf der Andorfer Landesstraße Nr. 514 bei Km 11,4 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 148.772 beteiligt waren. Die Zweitb…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind im Hinblick auf die Höhe des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, ohne die im § 503 Abs 2 ZPO normierte Einschränkung der Revisionsgründe zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. I) Zur Frage des Schadensteilung: Hier stellt sich der Kläger in sei…