Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil insgesamt lautet: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 11.409,86 EUR samt 4 % Zinsen seit 6. Juli 2005 zu zahlen. Das Mehrbegehren, die bekla…
Text Entscheidungsgründe : Der Kläger wurde im Jahr 2001 rechtskräftig wegen des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach § 209 StGB zu einer (teils bedingten) Freiheitsstrafe verurteilt. Die Untersuchungshaft vom 7. 8. 2001 bis 7. 9. 2001 wurde angerec…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Klagsstattgebung gerichtete außerordentliche Revision der Beklagten ist zulässig und teilweise berechtigt. 1. § 3 Abs 1 Z 4 StEG 2005 schließt eine Haftung des Bundes für den Ersatzanspruch aus, wenn im Fall der Wiederaufnahme an die Stelle der aufgehobenen Entscheidung nur deshalb…