JudikaturJustizRS0075066

RS0075066 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2009

Der EGMR entscheidet über den Ersatz der Kosten und Auslagen nach billigem Ermessen und hält bei der Prüfung der Angemessenheit verzeichneter anwaltlicher Kosten innerstaatliche Grundsätze zwar nicht für maßgebend, berücksichtigt sie aber als Ansatzpunkt.

Entscheidungen
2