RS0075027 – OGH Rechtssatz
RS0075027 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Lenker eines Speziallastkraftwagens, dessen Sicht durch die Bauweise des Fahrzeuges behindert ist, ist zu einer besonderen Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verpflichtet.