JudikaturJustizRS0075027

RS0075027 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 1965

Der Lenker eines Speziallastkraftwagens, dessen Sicht durch die Bauweise des Fahrzeuges behindert ist, ist zu einer besonderen Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verpflichtet.