JudikaturJustizRS0074893

RS0074893 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2005

Da im schöffengerichtlichen Verfahren die Beweiswürdigung der Tatrichter nicht angefochten werden kann, ist es im Lichte des Grundsatzes eines "fair trial" (Art 6 Abs 1 MRK) geboten, gerade in einem Strafverfahren, in dem nur ein einziger Tatzeuge vorhanden ist, die gegen die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen vorgebrachten Argumente einer besonders sorgfältigen Prüfung zu unterziehen (und daher angebotene indirekte, die Glaubwürdigkeit des Zeugen betreffende Beweise aufzunehmen).

Entscheidungen
5