JudikaturJustizRS0074793

RS0074793 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1987

Ein Kraftfahrer muß bei Nachtfahrten immer erhöhte Aufmerksamkeit aufwenden und mit einer möglichen Sichtbehinderung durch Blendung ebenso rechnen wie mit der Anwesenheit von schlecht sichtbaren Radfahrern auf der Fahrbahn.

Entscheidungen
4