Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Johann K***, Franz K*** und Rudolf Z*** wurden (A) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 erster Fall und 15 StGB, Johann K*** und Franz K*** überdies (B) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs.…
Rechtliche Beurteilung Zur Beschwerde des Angeklagten K***: Inwiefern die Urteilsfeststellungen (US 27, 29) zum Täuschungs-, Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz sowie zur gewerbsmäßigen Absicht der Angeklagten und damit auch des Beschwerdeführers K*** bloß zum Scheine begründet (Z 5) worden seien, wird in der Beschwerd…