Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 818,66 EUR (darin 136,44 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 9. 5. 2009 ereignete sich um 22:22 Uhr auf der Drautalbundesstraße B 100 ein Verkehrsunfall, im Zuge dessen zuerst Thomas B***** als Lenker des von der Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws VW Golf, polizeiliches Kennzeichen *…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil es der folgenden Klarstellung der Rechtslage bedarf. Sie ist jedoch nicht berechtigt. Die beklagten Parteien machen geltend, das Berufungsgericht sei zwar zutreffend vom fehlenden Verschulden des Lenkers des Beklagtenfahrzeugs ausgegangen, habe aber ohne nähere Begrün…