Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erst- und viertbeklagten Partei den Betrag von S 20.161,26 (darin enthalten S 1.832,84 Umsatzsteuer), der zweit-, dritt- und fünftbeklagten Partei den Betrag von S 21.977,68 (darin enthalten S 1.916,15 Umsatzsteuer) an Kost…
Text Entscheidungsgründe: In der Ausgabe der Oberösterreichischen Nachrichten vom 2. September 1980, Nr. 204, wurde auf Seite 5 folgender Artikel veröffentlicht: "Hausbesitzer ertappte Bande beim Stehlen von Bauernmöbeln. Oberneukirchen/Linz. Sicher fühlte sich eine Diebsbande, die Sonntag nachmittag in …
Rechtliche Beurteilung Die Haftung des Viertbeklagten dem Grunde nach kann nicht schon deswegen bejaht werden, weil er rechtskräftig des Vergehens nach § 30 Abs. 1 PresseG verurteilt wurde. Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß die Vernachlässigung der pflichtgemäßen Sorgfalt alle…