Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen (die im Kostenpunkt unberührt bleiben) werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: "1. Die Klagsforderung besteht mit S 37.496 zu Recht. 2. Die Gegenforderung besteht bis zur Höhe der Klagsforderung zu Recht…
Text Entscheidungsgründe: Am 21.7.1990 kam es gegen 16 Uhr im Gemeindegebiet von Wolfsberg auf einer Gemeindestraße zu einer Kollision zwischen dem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW Subaru 1800 und dem entgegenkommenden, vom Erstbeklagten gelenkten, vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Dritt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist - allerdings aus einem anderen als dem vom Berufungsgericht genannten Grund - zulässig und teilweise auch berechtigt. Der erkennende Senat hat in der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung ZVR 1979/296 unter Hinweis auf die Vorjudikatur ausgesprochen, daß bei der Anpassung de…