JudikaturJustizRS0074483

RS0074483 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2021

Der Versicherungsnehmer kann eine Unfallmeldung unterlassen, wenn ausschließlich der den Unfall verursachende Lenker, der zugleich Versicherungsnehmer ist (vgl ZVR 1966/49), verletzt bzw dessen eigenes Fahrzeug beschädigt wurde.

Entscheidungen
6