Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird hinsichtlich des Leistungsbegehrens dahingehend abgeändert, dass es einschließlich der rechtskräftigen Teile folgendermaßen zu lauten hat: „ 1. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei 5.335,50 EUR …
Text Entscheidungsgründe: [1] Am 2. 7. 2018 gegen 7:50 Uhr morgens ereignete sich im Ortsgebiet von Laxenburg auf der Wiener Straße im Kreuzungsbereich mit der Aspangbahnstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrads und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der…
Rechtliche Beurteilung [16] Die Revision ist zulässig und berechtigt. [17] Die Revisionswerberinnen machen geltend, die vom Berufungsgericht als weitere Verschuldenselemente der Erstbeklagten angenommene Reaktionsverspätung sowie der Verstoß gegen § 17 Abs 1 letzter Satz StVO seien von keinem erstinstanzlichen Vorbrin…