JudikaturJustizRS0074246

RS0074246 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 1982

Wenn das Fahrzeug in der Straßenmitte eingeordnet wurde, ist dies auch dann ordnungsgemäß, wenn es nicht ganz parallel, sondern in einem leichten Winkel zur Fahrbahnachse steht, darauf ob das Fahrzeug rechts tatsächlich überholt werden kann, kommt es nicht an.