RS0074001 – OGH Rechtssatz
RS0074001 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestimmung des Art 32 CMR regelt die Verjährung aller Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also unter Umständen auch solcher Ansprüche, die gar nicht aus der CMR selbst abgeleitet werden. Auch der Anspruch des Absenders auf Rückgewähr zuviel gezahlter Fracht unterliegt daher der einjährigen Verjährung des Art 32 CMR; ebenso Ansprüche des Frachtführers aus einer vom Vertragspartner verschuldeten Verlängerung des Beförderungsweges.