Spruch Der Revision der beklagten Parteien wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit S 4.667.98 (darin enthalten S 777,95 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Am 18.12.1993 ereignete sich auf der B 1***** bei km 47,6 in U***** ein Verkehrsunfall, an dem ein von Albin P***** gelenkter LKW der klagenden Partei und ein vom Erstbeklagten gelenkter, von der zweitbeklagten Partei gehaltener und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtver…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist nicht zulässig, weil eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht geltend gemacht wird. Nach § 15 Abs 4 StVO ist beim Überholen ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird einzuhalt…