JudikaturJustizRS0073973

RS0073973 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2013

Eine allgemeine Regel über die Größe dieses Sicherheitsabstandes läßt sich nicht aufstellen; sie wird von den gefahrenen Geschwindigkeiten und der Art des überholten Fahrzeuges abhängen.

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3